Infos zur ASP

Sehr wichtig!!! 20.11.2019 – Das Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg, Dr. Nickisch, Landestierarzt- An die Jagdausübungsberechtigten des Landes Brandenburg – neue Informationen zur Afrikanischen Schweinepest beim Schwarzwild (ASP)!!!

Liebe Weidgenossinnen, liebe Weidgenossen,                                                                                                                  zur Thematik der afrikanischen Schweinepest (ASP) lesen und hören wir gegenwärtig viel in den Medien. Um diese Seuche frühzeitig zu erkennen, ist es notwendig, dass Jäger bei Totfunden von Schwarzwild (Fallwild und Unfallwild) Proben entnehmen und diese den Veterinärämtern zur Verfügung stellen.           Das Land Brandenburg unterstützt diese Meldung und Beprobung dieser Tierkörper finanziell in Höhe von 30,00 Euro je Einzelfall. Die Voraussetzungen für die Zahlung der Aufwandsentschädigung könnt ihr beigefügt der Anlage (Hinweise für Probeentnahmen) entnehmen.                                                             Es ist sehr wichtig, dass die Jägerschaft sich hier aktiv engagiert.                                                                  Weidmannsheil                                                                                                                                                               Wolfgang Gielisch

Die Afrikanische Schweinepest!!! nachzulesen auf: https://www.jagderleben.de/news/jagd-lampe-brandenburg-erlaubt:

In Brandenburg ist ab jetzt die Jagd mit künstlichen Lichtquellen auf Schwarzwild erlaubt. Diese Allgemeinverfügung ist befristet bis einschließlich 31. März 2021. Begründet wird dieser Schritt vom Landwirtschaftsministerium damit, dass ein Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) jederzeit möglich sei.

Weiterhin verboten bleibt auch in Brandenburg die Verwendung von „speziellen Vorrichtungen, die für Schusswaffen bestimmt sind, die das Ziel beleuchten oder markieren.“ Nicht erlaubt sind zudem Nachsichtgeräte und -zielgeräte mit Montagevorrichtung für Schusswaffen, sowie Nachtsichtvorsätze oder -aufsätze für beispielsweise Zielfernrohre. Denn dies bedarf einer Änderung des Waffengesetzes und kann nicht über eine Allgemeinverfügung auf Länderebene geregelt werden. PM/RW

29.11.2017 ASP – Informationen für Jäger über ASP

Amtsblatt  Brandenburg Nr. 48 zur Verwendung künstlicher Lichquellen, Auszug